Leistungen

Unsere Leistungen umfassen die klassische Orthopädie, Unfallchirurgie und Chirotherapie ebenso wie die alternativen Behandlungsmethoden der manuellen Medizin und der Osteopathie.

Unser kompetentes Team berät Sie ausführlich und individuell – bei der Planung spezieller Gelenk-Operationen und der minimalinvasiven Wirbelsäulentherapie.

Wir betreuen Sie in der medizinischen Trainingstherapie und beantworten Ihre Fragen rund um die Gesundheit und Prävention.

Gutachten

Ausgeführt von Dr. Klaus Scherrer

Begutachtung
Behinderung
Behindertenrecht

In der Praxis Dr. Andreas Scherrer werden Gutachten für viele Antragsteller angefertigt. Wer kann Gutachten anfordern und für wen erstellt Herr Dr. Andreas Scherrer oder sein Mitarbeiter die Gutachten.

Dr. med. Klaus Scherrer

In der Praxis Dr. Andreas Scherrer, Facharzt über Orthopädie und Unfallchirurgie, arbeitet als freier Mitarbeiter speziell für Gutachtenfragen Herr Dr. Klaus Scherrer, Facharzt für Orthopädie / Sozialmedizin / Chirotherapie / Sportmedizin / physikalische Therapie / Akupunktur.

Gutachten für das Sozialgericht

  • Streitigkeiten beim Schwerbehindertenrechts (hier wird die GdB = Grad der Behinderung bestimmt)
  • Rentenablehnung oder Rentenstreitigkeiten (Erwerbsunfähigkeitsrente oder eventuell Berufsunfähigkeitsrente)
  • Streitfälle im Rahmen eines Rehabilitationsantrages (Kur, etc.)

Gutachten auf Veranlassung von Versicherungen

  • Haftpflichtschäden: Hier veranlasst die Versicherung ein Gutachten, um einen entstandenen Körperschaden festzulegen. Hierzu wird ein entsprechender Facharzt beauftragt.
  • Unfallversicherungsschäden (Begutachtung in der privaten Unfallversicherung): Wenn ein Versicherter eine Unfallversicherung hat kann er bei Dauerschädigung bei seiner Versicherung einen Schaden anmelden, allerdings sollte dieser Schaden ausführlich nachgewiesen werden. Die Versicherung beauftragt dann einen Arzt mit der entsprechenden Gutachtenerstellung. Nach entsprechender Einstufung kann dann prozentual aus der Versicherungssumme eine Geldleistung der Versicherung in Anspruch genommen werden. Gliedertaxe.
  • Private Berufsunfähigkeitsversicherung: Auch hier handelt es ich um privat abgeschlossene Versicherungen, die von Fall zu Fall verschiedene Bedingungen aufweisen können. Bei einer Begutachtung gibt die Versicherung Fragestellungen vor, die dann nach rechtlichen Gesichtspunkten beantwortet werden müssen. Eine volle Berufsunfähigkeit liegt erst vor wenn über 50 % Berufsunfähigkeit vorliegt.
  • Private Pflegeversicherung: Auch hier muss zunächst ein Antrag gestellt werden und die Versicherung erlässt dann den Gutachtenauftrag an einen entsprechenden Facharzt.

Gutachten für die gesetzliche Rentenversicherung

Gutachten zur Erlangung der Rente, d.h. vorgezogene Rente vor dem Erreichen des gesetzlichen Rentenalters.

Gutachten über Fahrerlaubnisbewerber.

Wenn ein Bewerber besondere Erkrankungen ausweist, kann es möglich sein, dass eine entsprechende Begutachtung verlangt wird, meist müssen die Kosten hierfür vom Patienten getragen werden.

Gutachten zur Beurteilung der Wehrdienstfähigkeit

Hier handelt es sich um Gutachten die meist von den Kreiswehrersatzämtern in Auftrag gegeben werden. Wird vom Patienten selbst ein Attest zur Vorlage beim Kreiswehrersatzamt gewünscht, müssen die anfallenden Kosten auch vom Patienten selbst getragen werden.

Gutachten für berufsständische Versorgungswerke

Gewisse Patienten sind nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert, sondern sie haben private Rentenversicherungen abgeschlossen. Auch hier werden Gutachten vom Versicherungsträger in Auftrag gegeben.

 

Gutachten bei Berufskrankheiten

Bei einigen Berufen können Berufskrankheiten entstehend, die dann im Rahmen einer ärztlichen Begutachtung nachgewiesen werden müssen. Auch hier müssen ausführliche Recherchen erbracht werden und alle Unterlagen müssen dem Gutachter vorgelegt werden.

Gutachten in der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft)

Fast alle Berufstätigen sind über die Berufsgenossenschaft bei Unfällen während der Arbeitszeit versichert. Wenn ein Unfall eintritt wird –je nach Schweregrad- die Behandlung entweder von der Krankenkasse oder der Berufsgenossenschaft übernommen. Bei größeren Unfällen wird die gesamte Behandlung von der Berufsgenossenschaft übernommen. Berufsunfälle müssen über bestimmte Ärzte, die von der Berufsgenossenschaft festgelegt werden, untersucht und eventuell behandelt werden. Es handelt sich hierbei um D-Ärzte (=Durchgangsarzt) oder H-Arzt (=zur Unfallbehandlung zugelassene Fachärzte.

Die Begutachtung der Folgeschäden richtet sich nach der sogenannten MdE.

Die Begutachtung hat nichts mit der kassenärztlichen Versorgung zu tun. Sämtliche Untersuchungen, Befunderhebungen und Stellnahmen dürfen nicht über die Krankenkasse abgerechnet werden. Sollten Sie ein privates Gutachten wünschen, müssen Sie dies im Vorfeld bei Ihrem Arzt angeben, denn die dafür benötigten Untersuchungen dürfen nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden.

Die privaten Versicherungen sind im Grunde nicht verpflichtet die Beweise einer Schädigung zu erbringen, so dass es sinnvoll ist vor einem Rentenantrag oder des Meldung eines Versicherungsschadens ausführlich Befunde zusammen zu tragen.

Unsere Praxis ist gerne bereit Ihnen bei entsprechenden Fragen bezüglich der Gutachtertätigkeit behilflich zu sein. Allerdings bitten wir auch um Ihr Verständnis, dass diese Leisten nicht auf Kosten der gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden dürfen.